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EU-Konsultation: EU-Strategie über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030)

Stellungnahme von inspire im Rahmen von Projekt „UNTERWEGS!“

inspire – Bildung und Beteiligung – hält die Herangehensweise des „Disability Mainstreaming“ für besonders bedeutend. Daher fokussieren wir in unserer Stellungnahme auf Klimawandelanpassung und Gesundheitsförderung. Beides sind größte Herausforderungen mit starker, noch kaum behandelter Schnittstelle zu den Rechten und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sowie chronischen Krankheiten.

Gesundheitliche Chancengerechtigkeit ist nicht auf alle Bevölkerungsgruppen gleich verteilt. Personen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen bzw. Krisenerfahrungen trifft Ausgrenzung und Diskriminierung überproportional. Das hat nochmals nachteilige Folgen für ihre Gesundheit., verstärkt bei Frauen und Mädchen durch Mehrfachdiskriminierung. Der österreichische Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 bildet die Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er verweist darauf, dass Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich stark der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung ausgesetzt sind. Dies bedeutet vielfache Barrieren. Was Menschen mit psychischen Erkrankungen betrifft, stellt der Aktionsplan fest, dass diese zu den führenden Ursachen krankheitsbedingter Behinderungen gehören. Vergleichbare Befunde finden sich im Tätigkeitsbericht 2022/2023 der steirischen Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und in der Inklusionsstrategie der Stadt Graz aus 2023.

Klimaänderungen, Inklusion, psychische und physische Gesundheit und Partizipation

Personen mit Beeinträchtigungen sind besonders von den sich verschärfenden Klimaänderungen betroffen, etwa von andauernder Hitze, raschen Wetterumschwüngen bzw. Wetterextremata. Dies gilt auch für die sich häufenden Naturkatastrophen. Neben Klimaschutz sind auch Maßnahmen zur Klimawandelanpassung dringend nötig, um insbesondere auch „vulnerable Gruppen“ zu schützen. Die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel aus 2024 empfiehlt die Minderung von Hitzestress zur Vermeidung negativer gesundheitlicher Auswirkungen auf die Bevölkerung und verweist dabei u.a. auf chronisch kranke Personen und Menschen mit Behinderung.

Die „Österreichische Gesundheitsförderungs-Strategie 2024“ nennt bei ihren vier Strategien „Gesundheitsförderung mit Fokus auf Klimaschutz und Klimaresilienz“.

Zur EU-Strategie über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030):

Zur Verminderung der negativen Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit von vulnerablen Gruppen braucht es ein verstärktes Zusammenspiel zwischen Gesundheitsförderung und Klimawandelanpassung. Die gezielte Partizipation von Personen mit Behinderung bzw. mit chronischen Erkrankungen ist ein zentraler Qualitätsstandard für eine inklusive, zukunftsfähige Klimawandelanpassungsstrategie und stärkt die Strategie „Health in All Policies“.

Die EU hat die Kapazitäten, bei allen Strategien und Maßnahmen „betroffene“ Personen gleichberechtigt einzubeziehen und dies auch von ihren Mitgliedsstaaten einzufordern. Dies wäre aus fachlichen und demokratiepolitischen Gründen eine Selbstverständlichkeit. Insbesondere Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen müssen dabei aktiv angesprochen werden. Personen mit Beeinträchtigungen sollten, wo immer möglich, entsprechende Leitungspositionen in einschlägigen Gremien einnehmen können. Dies betrifft insbesondere Frauen mit Behinderungen, die generell deutlich unterrepräsentiert sind. Für diese Herangehensweise benötigt es ausreichend Ressourcen. Die Basis dafür liegt in einem kollektiven politischen Willen aller beteiligten Akteur*innen und Sektoren.

Irene Strauss, Edith Zitz, inspire – Bildung und Beteiligung, Graz, Österreich

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